Die kurze Antwort: Ab dem 1. Dezember 2026 könnten möblierte Wohnungen, die in Spanien für 30 Nächte oder weniger vermietet werden, ihre Steuerbefreiung verlieren und 10 % Mehrwertsteuer (IVA) tragen. Grundlage ist das Königliche Gesetzesdekret 29/2026, seit dem 8. Oktober in Kraft. Es bleibt aber nur bestehen, wenn das Parlament es bestätigt. Die Abstimmung ist für den 12. November vorgesehen.
Wenn Sie bereits Zahlungen für Aufenthalte im Dezember erhalten haben, betrifft Sie das jetzt. Das Dekret regelt nicht, wie vor dem 1. Dezember bezahlte Buchungen behandelt werden. Ein Teil dieses Geldes könnte also an die Mehrwertsteuer gehen.
Bisher war die meiste Ferienvermietung in Spanien von der Mehrwertsteuer befreit. Eigentümer erklärten die Mieteinnahmen, stellten aber keine Mehrwertsteuer in Rechnung und gaben keine Umsatzsteuererklärungen ab. Das könnte sich für Tausende ändern, auch für viele, die im Ausland leben und ihr Haus in Spanien ein paar Wochen im Jahr vermieten. Hier lesen Sie, was das Dekret vorsieht, wen es betrifft und was noch offen ist.
Was ändert sich am 1. Dezember genau?
Artikel 7 des Königlichen Gesetzesdekrets 29/2026 ändert das spanische Mehrwertsteuergesetz. Die Steuerbefreiung für die Vermietung möblierter Wohnungen entfällt, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Der Aufenthalt dauert höchstens 30 Nächte, und die Wohnung ist nicht der Hauptwohnsitz des Vermieters. Laut Begründung des Dekrets zählen die 30 Nächte pro Gast.
Diese Vermietungen fallen unter den ermäßigten Satz von 10 %. Die spanische Steuerbehörde bestätigt, dass die Änderung ab dem 1. Dezember 2026 gilt.
Vermietungen mit hotelähnlichen Leistungen waren schon bisher nicht befreit. Das Dekret behält diese Regel bei und ergänzt den Fall der Kurzaufenthalte.
Welche Vermietungen sind betroffen?
Die Tabelle vergleicht jede Vermietungsart heute mit ihrer Behandlung ab dem 1. Dezember, falls das Dekret bestätigt wird.
| Art der Vermietung | MwSt. heute | MwSt. ab 1. Dezember 2026 |
|---|---|---|
| Möblierte Wohnung, bis 30 Nächte, nicht Hauptwohnsitz des Eigentümers | Befreit | 10 % |
| Möblierte Wohnung, mehr als 30 Nächte, ohne Hotelleistungen | Befreit | Befreit |
| Hauptwohnsitz des Eigentümers, kurz vermietet | Befreit | Befreit |
| Möblierte Wohnung mit Hotelleistungen | 10 % | 10 % |
In der Praxis fallen die meisten Wohnungen, die auf Ferienportalen für ein oder zwei Wochen angeboten werden, in die erste Zeile.
Ist das schon Gesetz?
Ja und nein. Das Dekret wurde am 7. Oktober veröffentlicht und gilt seit dem 8. Oktober. Ein Königliches Gesetzesdekret muss jedoch innerhalb von 30 Tagen vom Parlament bestätigt werden, so Artikel 86 der spanischen Verfassung. Da das Parlament vor der Parlamentswahl am 29. November aufgelöst ist, stimmt der Ständige Ausschuss ab, voraussichtlich am 12. November.
Das Ergebnis ist keine Formsache. Ein früheres Dekret mit derselben Maßnahme, das Königliche Gesetzesdekret 26/2026, wurde nicht bestätigt und am 2. Oktober aufgehoben. Scheitert auch dieses, entfällt die Mehrwertsteueränderung. Und selbst wenn es bestätigt wird, könnte eine neue Regierung es nach der Wahl ändern.
Gilt das auch, wenn Sie außerhalb Spaniens leben?
Ja. Die Mehrwertsteuer auf eine Vermietung hängt davon ab, wo die Immobilie liegt, nicht davon, wo der Eigentümer wohnt. Wer als Nichtresident ein Ferienhaus in Spanien für Kurzaufenthalte vermietet, wäre genauso betroffen wie ein in Spanien ansässiger Eigentümer.
Die Mehrwertsteuer käme zu dem hinzu, was Nichtresidenten ohnehin erklären. Die jährliche Steuer für Nichtresidenten auf Mieteinnahmen bleibt unverändert.
Was müssten Eigentümer tun?
Wird das Dekret bestätigt, wären Sie bei Kurzvermietungen ab dem 1. Dezember für diese Tätigkeit mehrwertsteuerpflichtig. Nach den allgemeinen Regeln des Mehrwertsteuergesetzes bedeutet das Dinge, die die meisten Eigentümer noch nie tun mussten:
- Registrierung für die Mehrwertsteuer bei der spanischen Steuerbehörde vor dem ersten steuerpflichtigen Aufenthalt.
- 10 % Mehrwertsteuer auf jeden Aufenthalt bis 30 Nächte.
- Eine Rechnung für jeden Aufenthalt.
- Eine Umsatzsteuererklärung pro Quartal.
Es gibt auch einen Vorteil: Nach der Registrierung können Sie die Mehrwertsteuer auf Kosten der Vermietung abziehen, etwa Reinigung, Reparaturen, Möbel oder Verwaltungsgebühren, sofern Rechnungen vorliegen.
Die Mehrwertsteuer ist unabhängig von der touristischen Lizenz oder Registrierung, die Ihre Region oder Gemeinde verlangt. Ist Ihre Wohnung noch nicht registriert, finden Sie die nötigen Schritte im Leitfaden zur Registrierung von Ferienwohnungen und im Leitfaden zur touristischen Lizenz.
Was ist mit bereits bezahlten Buchungen für Dezember?
Das Dekret enthält keine besondere Regel für Buchungen, die vor dem 1. Dezember für spätere Aufenthalte gemacht oder bezahlt wurden. Bis das geklärt ist, sollten Sie diese Buchungen als offene Frage behandeln und einzeln prüfen, vor allem wenn Gäste schon eine Anzahlung oder den vollen Preis gezahlt haben.
Was sollten Sie jetzt prüfen?
Noch muss nichts eingereicht werden. Einige Prüfungen sparen aber Zeit, falls das Dekret bestätigt wird:
- Listen Sie Ihre Buchungen ab dem 1. Dezember mit der Dauer jedes Aufenthalts und dem bereits gezahlten Betrag auf.
- Prüfen Sie, wie Ihr Buchungsportal Steuern im Preis ausweist.
- Sammeln Sie die Rechnungen für die Kosten Ihrer Vermietung an einem Ort.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre touristische Registrierung oder Lizenz in Ordnung ist.
- Verfolgen Sie das Ergebnis der Abstimmung am 12. November.
Klären Sie Ihre Lage vor dem 12. November
Wenn Sie eine Wohnung in Spanien für Kurzaufenthalte vermieten, lohnt es sich, schon jetzt zu wissen, was die Änderung für Ihre Buchungen und Kosten bedeuten würde. Buchen Sie eine kostenlose Beratung und gehen Sie mit einem klaren Bild in den Dezember, wie auch immer die Abstimmung ausgeht. Die Beratung findet auf Englisch oder Spanisch statt.
Häufige Fragen
Quellen: BOE · Königliches Gesetzesdekret 29/2026, Agencia Tributaria · Mehrwertsteuer-Neuerungen 2026, BOE · Spanische Verfassung, Art. 86, BOE · Mehrwertsteuergesetz 37/1992. Zuletzt geprüft: 27. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Beratung für Ihren Einzelfall. Dieser Artikel wird nach der Abstimmung aktualisiert.